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Verkehrspolizeiliche Massnahmen

Der Gemeinderat der Gemeinde Stüsslingen hat am 06.05.2024 folgende Verkehrsmassnahmen beschlossen:

Allgemeines Fahrverbot (2.01) mit der Zusatztafel "Zubringerdienst gestattet"
-Einfahrt GB-Nr. 418
(Zufahrt zu Hof Gitziberg)

Der Plan kann während der Beschwerdefrist in der Gemeindeverwaltung während den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.

Gegen diesen Beschluss kann innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung beim Bau- und Justizdepartement, Amt für Verkehr und Tiefbau, Rötihof, 4509 Solothurn, Beschwerde eingereicht werden.

Sie ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten. 

Innert derselben Frist ist bei der Staatskasse in Solothurn (IBAN CH56 0833 4000 0S12 1579  A) mit dem Vermerk "Verkehrsmassnahmen: Konto-Nr. 2006074 / 006" ein Kostenvorschuss von Fr. 500.- zu hinterlegen.

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